Ausgezeichneter Nachwuchs
Gerda Henkel Stiftung (GHS): Herr Professor Zimmermann, Sie sind Mitherausgeber der Zeitschrift für Europäisches Privatrecht (ZEuP), die seit 1993 jährlich den ZEuP-Preis für die beste rechtshistorische oder rechtsvergleichende Arbeit vergibt. Der Preis wird von der Gerda Henkel Stiftung finanziert. Wie kam es damals zur Zusammenarbeit mit der Stiftung?
Prof. Zimmermann: Bereits als die ZEuP 1992 gegründet wurde, bestand unter den Gründungsherausgebern der Wunsch, die Zeitschrift auch für den juristischen Nachwuchs zu öffnen und diesen für das Thema der Zeitschrift zu interessieren. Ein Preis für studentische Arbeiten im Bereich des Europäischen Privatrechts erschien hier als ein geeignetes Mittel. Es stellte sich aber die Frage, wie ein attraktives Preisgeld aufzubringen sei. Durch den Rechtshistoriker Helmut Coing, der damals in beratender Funktion für die Gerda Henkel Stiftung tätig war, kam der Kontakt zu dieser Stiftung zustande; sie stand dem Konzept von Anfang an sehr positiv gegenüber und förderte den ZEuP-Preis zunächst befristet auf fünf Jahre. Diese Kooperation wurde dann bis zum heutigen Tage immer wieder verlängert. Von 1993 bis 2003 wurden pro Jahr zwei Preisgelder à 1.000 DM ausgelobt, jeweils für die beste Arbeit im Bereich der europäischen Rechtsgeschichte und der Rechtsvergleichung. Seit 2004 wird nur noch ein Preis von 500 Euro an die insgesamt beste Arbeit verliehen.