1993

Ausgezeichneter Nachwuchs

Die Gründung der Zeitschrift für Europäisches Privatrecht (ZEuP)

Projektleitung

Prof. Dr. Uwe Blaurock
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Reinhard Zimmermann

English summary

One of the aims of the “Zeitschrift für Europäisches Privatrecht” (ZEuP), founded in 1992 by Professor Uwe Blaurock et al., is to support highly qualified young scholars. Since 1993 the journal annually has the ZEuP-prize award, that is financed by the Gerda Henkel Foundation for outstanding research projects in the field of History of Law or Legal Comparison. We have talked to Professor Reinhard Zimmermann about the collaboration with the Foundation and the awarding of the prize, as he has been supervising the prize from the beginning.

Den Nachwuchs fördern – dies ist ein zentrales Anliegen der Gerda Henkel Stiftung. Das gleiche Ziel verfolgt die 1992 von Prof. Dr. Uwe Blaurock mitgegründete Zeitschrift für Europäisches Privatrecht (ZEuP), deren Gründung mit einer Startfinanzierung der Gerda Henkel Stiftung gefördert wurde. Drei Jahre nach dem Fall der Mauer ins Leben gerufen, veröffentlicht die Zeitschrift Beiträge und Urteilsanmerkungen zum europäischen Recht und der europäischen Rechtsgeschichte und betont die europäischen Gemeinsamkeiten und Rechtstraditionen. Angesichts des damaligen Zusammenwachsens Europas auf politischer und wirtschaftlicher Ebene sahen ihre Gründer die Notwendigkeit, auch im Recht verstärkt in europäischen Kategorien zu denken.

Seit 1993 vergibt die Zeitschrift jedes Jahr den von der Gerda Henkel Stiftung finanzierten ZEuP-Preis, mit dem herausragende Arbeiten im Bereich der Rechtsgeschichte oder des Rechtsvergleichs prämiert werden. Der Preis, der mit 500 Euro dotiert ist, richtet sich explizit an Studierende, die noch vor dem ersten Staatsexamen stehen. Wie die Zusammenarbeit mit der Stiftung zustande kam und auf welche Resonanz der Preis trifft, darüber haben wir mit Prof. Dr. Reinhard Zimmermann, der den Preis von Beginn an betreut, gesprochen. 

Interview mit Prof. Dr. Reinhard Zimmermann, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg

Gerda Henkel Stiftung (GHS): Herr Professor Zimmermann, Sie sind Mitherausgeber der Zeitschrift für Europäisches Privatrecht (ZEuP), die seit 1993 jährlich den ZEuP-Preis für die beste rechtshistorische oder rechtsvergleichende Arbeit vergibt. Der Preis wird von der Gerda Henkel Stiftung finanziert. Wie kam es damals zur Zusammenarbeit mit der Stiftung?

Prof. Zimmermann: Bereits als die ZEuP 1992 gegründet wurde, bestand unter den Gründungsherausgebern der Wunsch, die Zeitschrift auch für den juristischen Nachwuchs zu öffnen und diesen für das Thema der Zeitschrift zu interessieren. Ein Preis für studentische Arbeiten im Bereich des Europäischen Privatrechts erschien hier als ein geeignetes Mittel. Es stellte sich aber die Frage, wie ein attraktives Preisgeld aufzubringen sei. Durch den Rechtshistoriker Helmut Coing, der damals in beratender Funktion für die Gerda Henkel Stiftung tätig war, kam der Kontakt zu dieser Stiftung zustande; sie stand dem Konzept von Anfang an sehr positiv gegenüber und förderte den ZEuP-Preis zunächst befristet auf fünf Jahre. Diese Kooperation wurde dann bis zum heutigen Tage immer wieder verlängert. Von 1993 bis 2003 wurden pro Jahr zwei Preisgelder à 1.000 DM ausgelobt, jeweils für die beste Arbeit im Bereich der europäischen Rechtsgeschichte und der Rechtsvergleichung. Seit 2004 wird nur noch ein Preis von 500 Euro an die insgesamt beste Arbeit verliehen.

GHS: Was sind die inhaltlichen Voraussetzungen für eine Bewerbung? Handelt es sich bei dem Preis dezidiert um einen Nachwuchspreis?

Prof. Zimmermann: Inhaltliche Voraussetzung ist seit eh und je, dass die eingereichten Arbeiten methodisch und thematisch von der Europäisierung des Privatrechts inspiriert sein sollen. Hingewiesen wird dabei auf das Editorial von Heft 1 / 1993 der ZEuP. Es handelt sich tatsächlich dezidiert um einen Nachwuchspreis. Die Arbeiten müssen von Studierenden der Rechtswissenschaften verfasst sein, wobei aktuelle Seminararbeiten ebenso eingereicht werden dürfen wie eigens für die Preisbewerbung verfasste Aufsätze.

GHS: Im Jahr 1993 war das erklärte Ziel für die Ausschreibung des ZEuP-Preises die „Förderung des Bewusstseins einer latent vorhandenen gemeinsamen europäischen Rechtskultur“. Welche Bedeutung hat dieser Aspekt der Europäisierung rund 23 Jahre später? Wie ist die Resonanz auf die Ausschreibung? 

Prof. Zimmermann: Die Förderung des Bewusstseins einer gemeinsamen europäischen Rechtskultur ist nach wie vor von hoher Relevanz, und zwar gerade auch im Bereich des Rechtsunterrichts. In mancher Hinsicht handelt es sich nicht mehr um ein latentes Phänomen: inzwischen wissen die meisten Juristen, dass unser Privatrecht immer stärker europäisch geprägt ist. Doch zu einer gemeinsamen Rechtskultur ist es immer noch ein recht weiter Weg. Die Resonanz auf die Ausschreibung ist sehr erfreulich. Im Schnitt werden 10 bis 20 Arbeiten eingereicht, ganz überwiegend wirklich qualitätvolle, so dass die Entscheidung über den Preis meist nicht einfach ist.

GHS: Wie wird der Preis innerhalb der Rechtswissenschaft wahrgenommen? Werden die prämierten Arbeiten in der Zeitschrift publiziert?

Prof. Zimmermann: Ich denke, der Preis wird weithin wahrgenommen. So wird die Preisausschreibung Jahr für Jahr an alle Lehrstühle verschickt, die (auch) dem europäischen Privatrecht gewidmet sind. Fast die Hälfte der prämiierten Arbeiten sind publiziert worden, so gut wie ausschließlich in der ZEuP.

GHS: Hat der Preis den weiteren Werdegang der Preisträgerinnen und Preisträger beeinflusst? Gibt es Beispiele, in denen der Preis den Grundstein für eine weitere Karriere legte?

Prof. Zimmermann: Ich denke, der Preis hat den weiteren Werdegang einer ganzen Reihe von Preisträgerinnen und Preisträger beeinflusst. Jedenfalls finde ich ihn bei Bewerbungen ehemaliger Preisträger immer in den Unterlagen aufgeführt. Mit einer Reihe von Preisträgern habe ich nach wie vor Kontakt, von anderen kenne ich die berufliche Karriere. Einige sind Partner oder Associates in großen internationalen Anwaltskanzleien, andere arbeiten bei der EU in Brüssel, wieder andere sind, was mich natürlich besonders freut, der Wissenschaft treu geblieben. Von fünf ehemaligen Preisträgern weiß ich, dass sie heute Lehrstühle bekleiden, und alle befassen sich nach wie vor mit Europäischem Privatrecht. Andere sind als Privatdozenten oder Habilitanden auf dem Weg zu einer wissenschaftlichen Karriere.

Projektinformationen

Projekttitel ZEuP-Preis
Projektleitung   

Prof. Dr. Uwe Blaurock
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Reinhard Zimmermann

Institution Zeitschrift für Europäisches Privatrecht
Fachbereich Rechtswissenschaft

Karte

Projektort/Projektleitung
Prof. Dr. Uwe Blaurock
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Reinhard Zimmermann

Titelbild: Umschlag der Zeitschrift für Europäisches Privatrecht (ZEuP)

[Bildquelle:

Björn Schmidt

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